Unabhängig von der gewählten Factoringart und der Art der Forderungsabtretung ist eine Grundvoraussetzung zur Durchführung jedes Factoringverfahrens, dass die an den Factor veräußerten Forderungen nicht einredebehaftet und somit ohne größere Rechtsstreitigkeiten durchsetzbar sind. Damit scheiden Forderungen, deren Durchsetzbarkeit zweifelhaft erscheint, grundsätzlich zur Finanzierung im Rahmen des Factorings aus.
Im Rahmen des Factorings erwirbt der Factor in jeder Variante des Factorings bestimmte Forderungen des Kunden mit einem Abschlag auf den nominellen Wert der Forderung. Der Kunde erhält sodann vom Factor einen Vorschussbetrag auf die an den Factor veräußerten Forderungen, der in der Regel 80-90 % des nominellen Wertes der an den Factor veräußerten Forderungen entspricht. Weitere Zahlungen (abzüglich der unten genannten Kosten des Factorings) erfolgen an den Kunden, wenn die Forderung durch den Schuldner tatsächlich beglichen wurde. Die Finanzierung der Forderungen des Kunden durch den Factor bis zur tatsächlichen Zahlung durch den Schuldner kann dabei auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
Diskontverfahren
Das erste Verfahren ist das sogenannte „Diskontverfahren”. Im Rahmen des Diskontverfahrens zinst der Factor den Gegenwert der finanzierten Forderung des Kunden einmalig auf den gegenwärtigen Zeitpunkt ab und stellt dem Kunden den abgezinsten Betrag zur Verfügung. Nachteil dieser Variante ist die aufwendige Berechnungsmethode, die häufig aufwendige Korrekturen erforderlich macht, da zum Zeitpunkt der Auszahlung an den Kunden noch nicht der Zeitpunkt feststeht, zu dem der Schuldner des Kunden seine Forderung begleicht.
Zinsberechnungsverfahren
Dagegen zahlt der Factor beim sogenannten „Zinsberechnungsverfahren” zunächst den um einen Abschlag reduzierten nominellen Gegenwert der Forderung (Vorschussbetrag in Höhe von circa 80-90 % des Forderungswertes) an den Kunden und berechnet dem Kunden bis zum Zeitpunkt der Rechnungsbezahlung durch den Schuldner des Kunden bzw. bis zum Delkrederefall Zinsen, die dieser laufend zu bezahlen hat. Der Vorteil dieser Methode liegt auf der Hand: eine schwierige und in der Regel ungenaue Abzinsung ist nicht erforderlich und die Verzinsung erfolgt taggenau bis zur tatsächlichen Zahlung durch den Schuldner ähnlich eines Kontokorrentkredits. Das Zinsberechnungsverfahren wird daher regelmäßig in der Praxis angewendet.