Wettbewerb ist der Motor der Marktwirtschaft. Er treibt die Marktteilnehmer an, günstig zu produzieren, ihre Produkte zu verbessern und Neues zu entwickeln. Das Kartellrecht hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Wettbewerb zu schützen. Wollen Konkurrenten kooperieren oder Unternehmen ihren Vertriebspartnern Beschränkungen auferlegen, so kann dies für den Wettbewerb durchaus vorteilhaft sein, und es muss nicht zwangsläufig zu einem Konflikt mit dem Kartellrecht kommen. Allerdings sollte ein etwaiges Problem mit dem Kartellrecht frühzeitig abgeklärt werden, um spätere unliebsame Überraschungen zu vermeiden – im schlimmsten Falle also Bußgeldverfahren oder Schadensersatzklagen.

Unser Wettbewerbsteam berät sowohl internationale als auch deutsche Mandanten in der gesamten Bandbreite des Kartell-, Beihilfen- und Vergaberechts. Dazu zählen Kooperationen zwischen Wettbewerbern, Vertriebsabsprachen, Fragen rund um das Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen, Bußgeldverfahren, Schadensersatzklagen, oder etwa die fusionskontrollrechtliche Begleitung von Transaktionen vor dem Bundeskartellamt und der EU-Kommission. Daneben unterstützen wir rund um die Gewährung von Beihilfen und begleiten Beihilfengeber, Empfänger wie auch Dritte in Anmelde-, Beschwerde- und Gerichtsverfahren. Schließlich helfen wir bei der Prüfung, Gestaltung und Durchführung von Ausschreibungsverfahren sowie bei außenhandelsrechtlichen Fragestellungen.

Als Teil einer globalen Praxis beraten wir unsere Mandanten bei inländischen und grenzüberschreitenden Fragestellungen in enger Zusammenarbeit mit unseren Kollegen in Europa, den USA, Kanada, Lateinamerika, Asien, Australien, Afrika und dem Nahen Osten.

Unsere Beratungsschwerpunkte

  • Kartellrechtliche Prüfung und Gestaltung von Kooperationen zwischen Wettbewerbern, etwa im Einkauf, in der Produktion und im Vertrieb
  • Kartellrechtliche Prüfung und Gestaltung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen, selektiven Vertriebssystemen, Internetvertrieb und weiteren Vertriebsabsprachen
  • Beratung marktbeherrschender Unternehmen zur Rabatt- und Preispolitik, zum Vertrieb sowie zu weiteren Marktmissbrauchsfragen
  • Audits zur Ermittlung / Auflösung kartellrechtlicher Risiken im Unternehmen
  • Erstellung und Einreichung von Kronzeugenanträgen und Beschwerden bei Kartellbehörden
  • Vorbereitung von Unternehmen auf Dawn Raids und Betreuung der Unternehmen während der Durchsuchungsaktion
  • Kartellrechtliche Beratung und Vertretung in Kartellverfahren durch das Bundeskartellamt und die EU-Kommission
  • Beratung und Vertretung in Bußgeldverfahren vor deutschen und EU-Gerichten
  • Vorbereitung kartellrechtlicher Schadensersatzklagen und Prozessvertretung
  • Prüfung fusionskontrollrechtlicher Anmeldepflichten und Erstellung von Machbarkeitsstudien
  • „Anmeldung von Fusionsvorhaben beim Bundeskartellamt und der EU-Kommission sowie Koordinierung der Anmeldung in weiteren Jurisdiktionen“
  • Erstellung kartellrechtlicher Compliance-Programme einschließlich E-Learning
  • Beratung von Unternehmen und der öffentlichen Hand bei der beihilfenkonformen Ausgestaltung staatlicher Förderungen
  • „Beratung und Betreuung von Unternehmen und der öffentlichen Hand in beihilferechtlichen Anmelde- und Beschwerdeverfahren vor der EU-Kommission wie auch bei gerichtlichen Streitigkeiten“.
  • Beratung und Begleitung von Unternehmen und der öffentlichen Hand bei Ausschreibungsverfahren
  • Beratung bei der Exportkontrolle, handelsrechtlichen Maßnahmen (Anti-Dumping und Anti-Subsidy) sowie im Bereich Freihandel und Zölle

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Legal 500 EMEA, Germany: Antitrust The Legal 500, 2024
Global Competition Review, GCR 100: Global Elite, among the top 10 global law firms for antitrust and competition matters Law Business Research Ltd, 2024

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