Anzeigepflichten für Steuergestaltungen - Der Referentenentwurf

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Seminar

Frankfurt am Main | March 19, 2019

Ein Referentenentwurf zur Umsetzung von DAC 6 zieht seine Kreise. Der eingeschränkte Intermediär-Begriff und die nationale Meldepflicht geben Anlass zur Diskussion.

Die Finanzverwaltung hat einen ersten inoffiziellen Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie zur Meldepflicht potentiell aggressiver Steuergestaltungen erstellt. Auch wenn dieser Entwurf noch ausgiebig diskutiert wird, wiederholt er doch einige Regelungsdetails, welche bereits im Diskussionsentwurf aus September 2018 bekannt sind. Hinzu kommt eine Meldepflicht auch für nationale Gestaltungen.

Insbesondere die folgenden Themen wollen wir diskutieren:

  • Können sich Betroffene vollkommen auf den eingeschränkten Intermediärbegriff verlassen?
  • Welche Auswirkungen haben die Zweifel an der Richtlinienkonformität des Referentenentwurfs?
  • Handeln ausländischer Betriebsstätten: Konfliktpotential zwischen deutscher Umsetzung und richtlinienkonformer Umsetzung anderer Staaten.
  • Wie weit reicht die nationale Meldepflicht?
  • Was ist eine standardisierte Struktur?
  • Wann besteht ein steuerlicher Vorteil einer Gestaltung und wann muss ich damit rechnen? Wie geht man mit Massengestaltungen um?
  • Kenntnis und Kennenmüssen, welche Maßstäbe werden gesetzt?

Die Grundzüge der Meldepflicht sind mittlerweile bekannt. Wir wollen uns nun mit den wichtigen Details und offenen Punkten auseinandersetzen.

Im Anschluss an den Vortrag stehen Ihnen unsere Referenten selbstverständlich gerne zur weiteren Diskussion zur Verfügung.

Wenn Sie teilnehmen möchten, registrieren Sie ich bis spätestens zum 12. März 2019.

Für weitere Informationen steht Ihnen Karina Faulwetter gerne zur Verfügung.

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