Der Countdown läuft: Nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch bei der Rechtsanwaltskammer eingetragene Syndikusrechtsanwälte und auch eingetragene europäische Rechtsanwälte sind ab dem 01.01.2018 verpflichtet, das besondere elektronische Anwaltspostfach („beA“) zu nutzen. Diese in wenigen Tagen in Kraft tretende passive Nutzungspflicht bedeutet, dass alle Rechtsanwälte, einschließlich der Syndikusrechtsanwälte, verpflichtet sind, Zustellungen und sonstige Nachrichten, die in ihrem Postfach eingehen, zur Kenntnis zu nehmen. Dies ist nicht nur für die einzelnen Personen, sondern auch für die betroffenen Unternehmen von Relevanz. Wer sich nicht vorbereitet, dem drohen Fallstricke. 

Wir haben für Sie ein Team von erfahrenen Anwälten zusammengestellt, das sich intensiv mit dem beA und seinen Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in Unternehmen befasst hat und Sie bei der Implementierung der nun erforderlich werdenden Prozesse aktiv begleiten kann. 

Insbesondere unterstützen wir Sie gerne bei folgenden Themen:

  • Risikoanalyse: Ist Ihr Unternehmen bereit für das beA und welche technischen und juristischen Fallstricke sind zu beachten? Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir auf Basis Ihrer geschäftlichen Aktivitäten die spezifischen Risiken rund um die konkrete Nutzung des beA.
  • Umsetzungskonzepte: Zu den bei der Risikoanalyse erarbeiteten Themen wird ein Konzept zur konkreten Umsetzung in Ihrem Unternehmen definiert.
  • Mitarbeitervereinbarungen und Nutzungsregelungen: Dabei sind insbesondere Regelungen zur Vertretung und Zugriffsrechten bei Abwesenheiten wie Krankheit, Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit ebenso zu beachten wie die Verpflichtungen zur Kenntnisnahme, Vertraulichkeit, Sicherung und Löschung von Nachrichten und deren Anhängen.   
  • Inhouse-Schulungen: Auf Basis der individuell erarbeiteten Risikoanalyse und dem Umsetzungskonzept erfolgen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Schulungen in Ihrem Unternehmen oder per Webex.

Sprechen Sie uns gerne an! Wir helfen Ihnen, drohende Fallstricke zu vermeiden und gut vorbereitet mit dem beA in die Zukunft der elektronischen Rechtskommunikation zu starten.



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