Nachdem die Europäische Kommission bereits am 8. Juli 2021 eine Verschiebung von Level II der Offenlegungsverordnung auf den 1. Juli 2022 angekündigt hatte, wurde am 25. November 2021 in einem Brief von John Berrigan – Leiter der Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (FISMA) – eine erneute Verschiebung des Anwendungsbeginns von Level II verkündet (Ref. Ares(2021)7263490).

Grund hierfür sind Länge und technische Details der 13 technischen Regulierungsstandards der Offenlegungsverordnung, die in einem delegierten Rechtsakt vereint werden sollen. Außerdem soll den Produktherstellern, Finanzberatern und Aufsichtsbehörden eine reibungslose Umsetzung des delegierten Rechtsakts ermöglicht werden. Die Anwendung soll nun erst ab dem 1. Januar 2023 erfolgen.

Weiterhin wurde angesichts des Gesamtaufschubs die erste Referenzperiode für die Erklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen bei Investitionsentscheidungen auf Unternehmensebene (Art. 4 Offenlegungsverordnung; PAIs) auf den 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 festgelegt.



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