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Generative AI
Artificial intelligence (AI) raises many intellectual property (IP) issues.
Global | Publication | November 2020
Letzten Freitag, am 27. November 2020, hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihre finale Fassung des Leitfadens zu Klima- und Umweltrisiken (Pressemitteilung, Leitfaden) veröffentlicht, der auch an diesem Tag in Kraft getreten ist.
Bereits das zweite Jahr in Folge hat die EZB in der Risikokonstellation des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) Klimarisiken als wesentlichen Risikofaktor für das Bankensystem des Euroraums ausgemacht. Sie ist aufgrund dieses und weiterer Faktoren der Ansicht, dass Institute einen strategischen, zukunftsgerichteten und umfassenden Ansatz bei der Berücksichtigung von Klima- und Umweltrisiken verfolgen sollten.
Im Leitfaden werden zunächst Geltungsbereich und Anwendbarkeit umrissen und im Anschluss Klima- und Umweltrisiken definiert. Im Verlaufe des Leitfadens stellt die EZB ihre Erwartungen an
Grundsätzlich werden die Anforderungen des Leitfadens im aufsichtlichen Dialog der EZB mit von ihnen direkt beaufsichtigten, bedeutenden Instituten herangezogen. Der Leitfaden wurde gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden erstellt, sodass diesen empfohlen wird, den Leitfaden auch auf weniger bedeutende Institute anzuwenden, wenn dies nach Art, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeit dieses Instituts angemessen ist. Wenn Orientierungshilfen der nationalen Aufsichtsbehörden vorliegen, sollen weniger bedeutende Institute diese beachten.
Wie bereits die BaFin in ihrem Ende 2019 veröffentlichten Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, unterscheidet der EZB-Leitfaden zwischen physischen Risiken und Transitionsrisiken, die Treiber bestehender Risiken darstellen.
Gleichzeitig wird ihr weiteres Vorgehen erläutert: Anfang 2021 wird die EZB die betroffenen Banken auffordern, gemessen an den Anforderungen des Leitfaden eine Selbsteinschätzung durchzuführen und anhand der Ergebnisse Maßnahmenpläne zu erarbeiten. Diese wird die EZB bewerten und beim aufsichtlichen Dialog hinterfragen. In 2022 folgt dann die aufsichtliche Überprüfung des eingerichteten Verfahrens woraufhin – wenn notwendig – konkrete Folgemaßnahmen ergriffen werden. Weiterhin kündigt die EZB an, Klimarisiken zum Schwerpunkt des nächsten Stresstests in 2022 zu machen.
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Artificial intelligence (AI) raises many intellectual property (IP) issues.
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The European Court of Human Rights (ECtHR or the Court) recently ruled in Verein KlimaSeniorinnen Schweiz & Ors v. Switzerland (Application No. 53600/20) that Switzerland had breached the European Convention of Human Rights (the Convention) by not taking sufficient action against climate change. In particular, it found a breach of the right to respect for private and family life contained in Article 8 of the Convention, based on Switzerland’s failure to mitigate the impact of climate change on the lives, health, well-being and quality of life of its citizens. It also ruled that Switzerland had breached the right to a fair trial in terms of Article 6, in that the domestic courts failed to examine the merits of the applicants’ complaints, including the scientific evidence. In this article we consider the key features of this landmark judgment, which has wide ramifications for Member States of the Convention.
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We are delighted to announce that Al Hounsell, Director of Strategic Innovation & Legal Design based in our Toronto office, has been named 'Innovative Leader of the Year' at the International Legal Technology Association (ILTA) Awards.
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