Wettbewerbsbehörden weltweit prüfen Fusionen, Übernahmen und andere Unternehmenszusammenschlüsse auf ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb. Um die erforderliche Zustimmung zuständiger Kartellbehörden für eine Transaktion zu erhalten, kommt es insbesondere bei komplexen, globalen Transaktionen auf einen integrierten und koordinierten Beratungsansatz an. Daher begleiten unsere Expertinnen und Experten unsere Mandanten weltweit von der Entwicklung der Transaktionsstruktur über die Evaluierung fusionskontrollrechtlicher Anmeldepflichten bis zum Erhalt der erforderlichen Freigaben.

Auch für den Fall, dass eine Wettbewerbsbehörde eine Transaktion kritisch bewertet, begleiten wir unsere Mandanten sowohl durch den behördlichen wie auch, wenn erforderlich, gerichtlichen Prozess, um die erfolgreiche Durchführung des Transaktionsvorhabens zu sichern.

Unsere internationale Kartellrechtspraxis umfasst mehr als 150 Anwältinnen und Anwälte in unseren Büros in Europa, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Lateinamerika, Asien, Australien, Afrika und dem Nahen Osten. Einige unserer Experten haben bei den wichtigsten Wettbewerbsbehörden weltweit gearbeitet, darunter bei der Europäischen Kommission, dem US-Justizministerium, der US Federal Trade Commission, dem Canadian Competition Bureau, der Australian Competition & Consumer Commission sowie der britischen Competition and Markets Authority.

In Ergänzung hierzu unterhalten wir enge Beziehungen zu führenden nationalen Kanzleien, die es uns ermöglichen, Fusionskontrollanmeldungen auch in Ländern vorzunehmen, in denen wir keine eigene Präsenz haben.

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Head of Antitrust and Competition Germany
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Market recognition

Legal 500 EMEA, Germany: Antitrust The Legal 500, 2024
Global Competition Review, GCR 100: Global Elite, among the top 10 global law firms for antitrust and competition matters Law Business Research Ltd, 2024

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