Publication
Greece
The applicable legislation establishing a national screening mechanism for foreign direct investments (FDI) and implementing Regulation (EU) 2019/452 in Greece is Law 5202/2025, which was adopted on 22 May 2025 (Greek FDI Law).
Der Einsatz von KI-Systemen im Bereich des Arbeitsrechts kann die künftigen Berufsaussichten, den Lebensunterhalt und die Rechte der Arbeitnehmer spürbar beeinflussen. Entsprechend sind bereits jetzt bei der Anwendung von derartigen Systemen die bestehenden Regelungen der DSGVO zu beachten. Dies gilt insbesondere in Bezug auf das Verbot automatisierter Entscheidungen nach Art. 22 Abs. 1 DSGVO. So sind hiervon beispielsweise KI-Systeme betroffen, die für Aufgaben eingesetzt werden, welche sich auf die Begründung, die Bedingungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auswirken können. Hier hat jeder Arbeitnehmer ein grundsätzliches Interesse daran, dass derart wichtige Entscheidungen nicht rein automatisiert und ohne Überprüfung durch einen Menschen erfolgen. Entsprechend sollte der Einsatz solcher KI-Systeme in jedem Einzelfall überprüft und bewertet werden, um die Beachtung geltender Datenschutzvorschriften zu gewährleisten.
Bei der Implementierung von KI-Technologien im Arbeitsverhältnis sind ferner Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten. Einerseits erfuhr das BetrVG auf Grundlage des im Jahre 2021 verabschiedeten Betriebsrätemodernisierungsgesetzes Änderungen, durch die unter anderem die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates beim Einsatz von KI im Arbeitsverhältnis gestärkt wurden. Zudem können sich bei einem derartigen Einsatz unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach der „klassischen“ Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates ergeben. Vor diesem Hintergrund gilt es seitens des Arbeitgebers stets, eine auf den konkreten Fall bezogene Bewertung der Mitbestimmungsrechte durchzuführen, um künftige Konflikte mit dem Betriebsrat und damit einhergehende Risiken zu vermeiden.
Zusätzlich setzen die Diskriminierungsverbote des AGG klare Grenzen für die Entwicklung und den Einsatz von KI. Beispielsweise können während des gesamten Einstellungsverfahrens und bei der Bewertung, Beförderung oder Weiterbeschäftigung von Personen in Arbeitsverhältnissen solche Systeme historisch bedingte Diskriminierungsmuster fortschreiben, zum Beispiel gegenüber Frauen, bestimmten Altersgruppen, Menschen mit Behinderungen oder Personen bestimmter Rassen, ethnischer Herkunft oder sexueller Ausrichtung. Hier gilt es sicherzustellen, dass die Vorgaben des AGG nicht durch den Einsatz von KI unterlaufen und dadurch rechtliche Risiken für den Arbeitgeber begründet werden.
Durch angemessene Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen sollten alle relevanten Akteure in der KI-Wertschöpfungskette über die nötigen Erkenntnisse verfügen, um eine angemessene Einhaltung der Vorschriften und deren korrekte Durchsetzung zu gewährleisten. Insbesondere beim (verdeckten) Einsatz von KI-Tools bei der Erbringung der Arbeitsleistung durch Arbeitnehmer können sich für den Arbeitgeber teils erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken ergeben. Diese Risiken können durch zielgerichtete Schulungen und durch das Aufstellen unternehmensinterner Leitlinien zur KI-Nutzung am Arbeitsplatz minimiert bzw. bestenfalls ganz vermieden werden.
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The applicable legislation establishing a national screening mechanism for foreign direct investments (FDI) and implementing Regulation (EU) 2019/452 in Greece is Law 5202/2025, which was adopted on 22 May 2025 (Greek FDI Law).
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The UK Government’s Department for Transport (the DfT) has published its Maritime Decarbonisation Strategy, setting out its plan for decarbonising maritime and new decarbonisation goals for the UK domestic maritime sector.
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On 29 May 2025, in Finlayson v Caterpillar Financial Services Corp [2025] UKPC 24 (The Bahamas), the Judicial Committee of the Privy Council of the United Kingdom (the Privy Council) heard the appeal of Mr Garet O Finlayson and Mr Mark Finlayson (the Appellants) following the Supreme Court of the Bahamas and the Court of Appeal of the Bahamas finding in favour of the respondent, Caterpillar Financial Services Corporation (the Respondent).
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