Publication
Global Asset Management Review: Issue 4
Welcome to the third issue of Global Asset Management Review.
Publication | Dezember 2017
Der Countdown läuft: Nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch bei der Rechtsanwaltskammer eingetragene Syndikusrechtsanwälte und auch eingetragene europäische Rechtsanwälte sind ab dem 01.01.2018 verpflichtet, das besondere elektronische Anwaltspostfach („beA“) zu nutzen. Diese in wenigen Tagen in Kraft tretende passive Nutzungspflicht bedeutet, dass alle Rechtsanwälte, einschließlich der Syndikusrechtsanwälte, verpflichtet sind, Zustellungen und sonstige Nachrichten, die in ihrem Postfach eingehen, zur Kenntnis zu nehmen. Dies ist nicht nur für die einzelnen Personen, sondern auch für die betroffenen Unternehmen von Relevanz. Wer sich nicht vorbereitet, dem drohen Fallstricke.
Wir haben für Sie ein Team von erfahrenen Anwälten zusammengestellt, das sich intensiv mit dem beA und seinen Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in Unternehmen befasst hat und Sie bei der Implementierung der nun erforderlich werdenden Prozesse aktiv begleiten kann.
Insbesondere unterstützen wir Sie gerne bei folgenden Themen:
Sprechen Sie uns gerne an! Wir helfen Ihnen, drohende Fallstricke zu vermeiden und gut vorbereitet mit dem beA in die Zukunft der elektronischen Rechtskommunikation zu starten.
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Welcome to the third issue of Global Asset Management Review.
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On 13 November 2025, the European Parliament adopted (subject to certain amendments) the substantive Omnibus Directive which was proposed by the European Commission on 26 February 2025 (see our previous briefing here). On 16 December 2025, the European Parliament adopted further proposed amendments.
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