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Insurance newsletter
Riportiamo di seguito le ultime novità in materia di diritto assicurativo.
Germany | Publication | luglio 2024
Der Einsatz von KI im geschäftlichen Kontext ist mit zahlreichen rechtlichen Risiken verbunden. Unternehmen sollten daher bereits im Vorfeld mögliche Rechtsrisiken bestmöglichen auszuschließen versuchen, beispielsweise durch die Erfüllung von Dokumentationspflichten, der Gewährleistung der Datenintegrität oder Sicherheitsvorkehrungen gegen den Missbrauch von KI-Anwendungen.
Nutzer-Unternehmen sollten mit dem Anbieter der Generativen KI eine angemessene Haftungsregelung vereinbaren, etwa für den Fall der Verletzungen des geistigen Eigentums Dritter, von Datenschutzvorschriften oder der Vertraulichkeit. Die Anbieter müssen ihre eigene Risikobereitschaft in dieser Hinsicht abwägen.
Neben dem KI-Gesetz sind weitere Regelungen mit zum Teil äußerst komplexem Regelungsgehalt zur berücksichtigen, beispielsweise das Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht oder die neue KI-Haftungsrichtlinie.
Vor allem bei kleineren KI-Anbietern müssen Unternehmen prüfen, ob diese in der Lage sind, etwaige Schadensersatz- oder Entschädigungsforderungen zu begleichen, oder ob entsprechender Versicherungsschutz besteht oder am Markt erworben werden kann.
KI wird auch in der Streitbeilegung eine immer größer werdende Rolle spielen. Norton Rose Fulbright verfügt dabei über eine ausgezeichnete Erfahrung bei technologiegetriebenen Streitigkeiten und nutzt selbst prämierte Legal Tech-Lösungen, wie beispielsweise den NRF Litigation Manager.
Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, gilt es, die beste Strategie aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht zu wählen. Wir beraten und vertreten sowohl im Vorfeld eines Rechtsstreits als auch in einem sich gegebenenfalls anschließenden Verfahren. Hierbei machen wir uns die individuellen Ziele und Interessen unserer Mandanten zu eigen. Die Wahl der richtigen Strategie und ein tiefgehendes Verständnis der streitigen Angelegenheit in Verbindung mit KI-Technologien ist ein wesentlicher Faktor für unsere erfolgreichen Streitigkeiten.
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Riportiamo di seguito le ultime novità in materia di diritto assicurativo.
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L’IVASS ha pubblicato il Documento di consultazione n. 3/2025, contenente lo schema di provvedimento per modificare i Regolamenti n. 40 e n. 41 del 2 agosto 2018. L’obiettivo è integrare l’informativa precontrattuale con le modalità di ricorso all’Arbitro Assicurativo, il nuovo sistema stragiudiziale di risoluzione delle controversie nel settore assicurativo.
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La Legge 14 marzo 2025, n. 35, entrata in vigore il 12 aprile 2025, ha modificato profondamente l’art. 2407 c.c., introducendo: un tetto massimo al risarcimento dovuto dai sindaci, parametrato al compenso percepito; un nuovo termine di prescrizione quinquennale, decorrente dal deposito della relazione ex art. 2429 c.c.
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