Caroline Herkströter

Partner
Norton Rose Fulbright LLP

Caroline Herkströter

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Biography

Dr. Caroline Herkströter ist Rechtsanwältin im Bereich Investment- und Bankaufsichtsrecht in Frankfurt. Den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bilden die Wertpapier- sowie Bankenregulierung als auch die Regulierung von Investmentvermögen. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf Themen im Zusammenhang mit ESG, und Caroline Herkströter ist in diesem Zusammenhang als eine der führenden Expertinnen in Deutschland anerkannt.

Sie berät Kreditinstitute und Finanzdienstleister, insbesondere Investment- und Universalbanken, AIF- und OGAW-Verwaltungsgesellschaften sowie Wertpapierhandelsfirmen zu allen Fragen des deutschen, europäischen und internationalen Investment-, Banken- und Kapitalmarktrechts. Dabei hat sie sich insbesondere auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Finanzprodukten, Fragen rund um Clearing, Settlement und Global Custody sowie das Verwahrstellengeschäft spezialisiert.

Caroline Herkströter berät im Zusammenhang mit der Auflegung und dem Vertrieb von offenen und geschlossenen Investmentfonds, insbesondere Wertpapier- und Immobilienfonds innerhalb Deutschlands. Ihre Spezialgebiete umfassen außerdem Prime Brokerage, Wertpapierdarlehensgeschäfte, internationale Wertpapierverwahrung, Collateral Management  und Anlageberaterhaftung. Auch die Gründung und der Erwerb von deutschen Kreditinstituten, Joint Ventures, die Verlängerung von Bankenlizenzen und verschiedene (internationale) Outsourcing-Projekte sowie die Notierung von Fonds an der Frankfurter Wertpapierbörse sind Gegenstand der Beratung.

Caroline berät auch zu regulatorischen Fragen im Bereich FinTech und ist ein wichtiges Mitglied des globalen FinTech-Teams. Sie hat besondere Kenntnisse in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen, einschließlich Krypto-Custody, entwickelt und berät Start-ups, Zahlungsanbieter und Finanzinstitute zu den regulatorischen Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz dieser Technologien. 

Caroline Herkströter kam 2007 als Partnerin in unser Frankfurter Büro. Von Oktober 2015 bis Juni 2019 war sie Leiterin der Rechtsabteilung der DekaBank und ist seit August 2019 als Partnerin zu uns zurückgekehrt. Neben ihrer Muttersprache Deutsch spricht sie fließend Englisch und Französisch.


Professional experience

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  • Rechtsanwältin 2001
  • Englisch
  • Deutsch
  • Französisch

Wissen

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