Norton Rose Fulbright vertritt K+S AG erfolgreich bei Verfahren um Kosten ökologischer Altlasten vor OVG Thüringen

Global Press release - Business December 2021

Die globale Wirtschaftskanzlei Norton Rose Fulbright hat das hessische Bergbauunternehmen K+S Minerals and Agriculture GmbH erfolgreich im Berufungsverfahren vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht gegen den Freistaat Thüringen vertreten. Der Freistaat muss die Kosten für Gefahrenabwehrmaßnahmen im Bergwerk Springen/Merkers/Unterbreizbach weiterhin tragen. Die Berufung des Landes gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen wurde zurückgewiesen.

Die Weimarer Entscheidung erklärt den 1999 geschlossenen Vertrag zwischen Thüringen, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), einer Treuhand - Nachfolgerin, sowie K+S für wirksam, der K+S von den Kosten der Gefahrenabwehr freistellt.

Hintergrund des Streits sind die ökologischen Altlasten durch den Kali-Abbau in der DDR. Es geht um jährliche Zahlungen in Millionenhöhe für Sicherungsarbeiten in einigen Hundert Metern Tiefe, um den Einsturz riesiger Hohlräume zu verhindern.

Wegen der hohen Belastungen für den Landeshaushalt hat Thüringen auch Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Rechtsnachfolgerin der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) erhoben. Zusammen mit Sachsen hat sich Thüringen zudem an das Bundesverfassungsgericht gewandt. Erreicht werden soll, dass sich der Bund an den Kosten für die ökologischen Altlasten beteiligt.

K+S wurde von dem Hamburger Counsel Dr. Martin Hoffmann vertreten.

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