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Australia’s new mandatory merger control regime
Mergers or acquisitions that meet certain turnover thresholds will shortly be required to be notified to the ACCC.
Germany | Publication | October 2024
In der Plenarsitzung vom 18.10.2024 hat der Bundesrat dem am 29.09.2024 vom Bundestag getroffenen Gesetzesbeschluss zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt.
Die von uns bereits berichtete Änderung des § 550 BGB – Ersetzung der Schriftform durch die Textform als Voraussetzung für die Unkündbarkeit eines für längere Zeit als ein Jahr geschlossenen Mietvertrages – wird mit dem ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft treten. Vorbehaltlich etwaiger Vorbehalte des Bundespräsidenten gegen die Ausfertigung des Gesetzes ist damit mit einem Inkrafttreten mit Wirkung des 01.01.2025 zu rechnen.
Die Änderung hin zur Textform wird nach der in Artikel 229 EGBGB neu einzufügenden „Übergangsvorschrift zum Schriftformerfordernis bei Gewerbemiet- und Landpachtverträgen“ ab diesem Tag für alle nach diesem Vertrag abgeschlossenen oder geänderten Verträge gelten. Auf Bestandsverträge, an denen keine Änderungen vorgenommen werden, ist die Änderung des § 550 BGB hin zur Textform dann ab dem 01.01.2026 anwendbar.
Neben der Änderungen zur Schriftform für langdauernde Mietverträge im gewerblichen Mietrecht gehören zu den beschlossenen Änderungen unter anderem
wobei sich hier abweichende Zeitpunkte für das Inkrafttreten der jeweiligen Regelungen ergeben können.
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Mergers or acquisitions that meet certain turnover thresholds will shortly be required to be notified to the ACCC.
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March 2025 was a busy month in the financial services space with the release of the draft bill on the second tranche of the ‘Delivering Better Financial Outcomes’ reform concerning advice provided through superannuation and client advice records.
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