Norton Rose Fulbright erstreitet BGH-Urteil zum Anscheinsbeweis

Deutschland Press release - Business 7. Januar 2019

Norton Rose Fulbright erlangt vor dem Bundesgerichtshof eine Grundlagenentscheidung im Kartell-Schadensersatzrecht, indem Norton Rose Fulbright für ihre Mandantin erfolgreich eine Revision gewonnen hat, mit der eine vorhergehende Entscheidung des OLG Karlsruhe aufgehoben worden ist (KZR 26/17). Der BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2018 zum ersten Mal mit dem Anscheinsbeweis in Kartellschadensersatzprozessen beschäftigt und der bislang überwiegenden Rechtsprechung damit klare Grenzen gesetzt.‎

Der Anscheinsbeweis ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. In Kartell-Schadensersatz-Streitigkeiten sind Landgerichte und Oberlandesgerichte in Deutschland bislang überwiegend davon ausgegangen, dass ein Anscheinsbeweis dafür streitet, dass ein Kartell grundsätzlich alle Geschäftsvorgänge betrifft und darüber hinaus bei Kunden immer einen Schaden verursacht. Kläger mussten auf Grund der Anwendung dieser Anscheinsbeweise diese grundlegenden Fragen im Rechtsstreit über die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht mehr nachweisen. Die Beklagten mussten den Anscheinsbeweis dagegen erschüttern, was als negativer Beweisantritt in der Praxis regelmäßig erhebliche Schwierigkeiten verursachte bzw. nicht möglich war.

In der überwiegenden Anzahl der gegenwärtig vor Gerichten verhandelten Kartell-Schadensersatzkomplexe wie Zucker, Lkw und Schienen haben Landgerichte und Oberlandesgerichte regelmäßig die Anwendung von Anscheinsbeweisen für die Kartellbetroffenheit sowie die Schadensverursachung zugelassen. Die Folge war eine Flut klägerfreundlicher Grundurteile, in denen die Gerichte auf der Grundlage der Anwendung von Anscheinsbeweisen Schadensersatzansprüche dem Grunde nach festgestellt haben. Damit wurde die Klärung der komplizierten Frage nach der Höhe der geltend gemachten Schäden der nächsten Instanz oder einer späteren Klärung überlassen. Häufig bot jedoch bereits ein Grund- und Teilurteil, in dem ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach festgestellt wurde, eine ausreichende Grundlage für Kläger, um erfolgreich Vergleiche mit Beklagten abschließen zu können.

Mit dem aktuellen BGH-Urteil wurde der Anwendung von Anscheinsbeweisen in Schadensersatzstreitigkeiten in Folge von Quoten- und Kundenschutzkartellen nun der Boden entzogen, so dass schnelle klägerfreundliche Teil- und Grundurteile in diesen Fällen nicht mehr möglich sind. Kläger müssen in Folge der herbeigeführten Grundlagenentscheidung zukünftig vielmehr bereits in erster Instanz mit regelmäßig aufwändigen wettbewerbsökonomischen Sachverständigengutachten den Beweis führen, dass ihre Beschaffungen von dem Kartell betroffen waren und darüber hinaus, dass ihnen ein Schaden entstanden ist.

Das Norton Rose Fulbright Team wurde von dem Hamburger Partner Dr. Maxim Kleine (Kartellrecht) geleitet und umfasste darüber hinaus den Frankfurter Partner Dr. Christian Wolf (Prozessführung) sowie die Associates Katja Weiss und Dr. Tobias Teichner (beide Kartellrecht).‎

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Norton Rose Fulbright ist eine globale Wirtschaftskanzlei. Mit mehr als 4000 Rechtsanwälten an weltweit über 50 Standorten in Europa, den USA, Kanada, Lateinamerika, Asien, Australien, Afrika und im Nahen Osten beraten wir führende national wie auch international tätige Unternehmen.

Wir bieten unseren Mandanten umfassende Beratung in allen wichtigen Branchen. Hierzu zählen Financial Institutions; Energy; Infrastructure, Mining and Commodities; Transport; Technology and Innovation sowie Life Sciences and Healthcare. Unsere globale Risk Advisory Group kombiniert diese umfassende Branchenerfahrung mit ihrem Fachwissen in rechtlichen und regulatorischen Bereichen sowie beim Thema Compliance und Governance. So können wir unseren Mandanten praxisorientierte Lösungen zu den rechtlichen und regulatorischen Risiken bieten, mit denen sie sich konfrontiert sehen.

Wo immer wir auch tätig sind handeln wir nach unseren Geschäftsgrundsätzen „Quality, Unity and Integrity“. Wir erbringen Rechtsberatung auf höchstem Niveau und bewahren dieses Maß an Qualität bei jedem Kontakt.

Der Schweizer Verein Norton Rose Fulbright hilft die Aktivitäten der Norton Rose Fulbright-Mitglieder zu koordinieren, erbringt dabei jedoch keine rechtliche Beratung gegenüber Mandanten. Norton Rose Fulbright hat Büros in weltweit über 50 Städten, darunter London, Houston, New York, Toronto, Mexiko-Stadt, Hongkong, Sydney und Johannesburg. Weitere Informationen finden Sie unter nortonrosefulbright.com/legal-notices.

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