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Global | 03. Mai 2023

Zurechnung von Grundstücken für Zwecke der GrESt

Die Zurechnung von Grundstücken zu Personen und Gesellschaften ist eine grundlegende Frage der Anwendung der Grunderwerbsteuer, denn diese geht zwingend der Änderung der Zuordnung voraus. Insbesondere die Anwendung der Ergänzungstatbestände für grundstückshaltende Gesellschaften in § 1 Abs. 2a – 3a GrEStG basieren im Wesentlichen auf dieser Zuordnung.

Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Monaten wiederholt zur Zuordnung von Grundstücken geäußert, mehrfach im Kontext mehrstufiger Konzernstrukturen, zuletzt auch im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen.

Wir möchten mit Ihnen die teils komplexen Sachverhalte erörtern und die Auswirkungen der Rechtsprechung diskutieren; insbesondere Auswirkungen auf vergangene und zukünftige Transaktionen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Maja Koch.
 
Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme!