Bundesrat stellt Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte in Frage

Publication Oktober 2015

Bundesrat stellt Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte in Frage. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (Drucksache 18/5919) zum geplanten Gesetz eines automatischen Austauschs über Finanzkonten eine Überprüfung der Abgeltungsteuer angeregt. Nach Ansicht des Bundesrates sollen auch Zinseinkünfte in Zukunft wieder mit dem persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen zu versteuern sein.

Der Bundesrat hat dem geplanten Gesetzesvorhaben zum automatischen Austausch über Finanzkonten (siehe hierzu unser Tax-Briefing) zugestimmt. Darüber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass Deutschland im Rahmen der Unternehmenssteuerreform im Jahre 2008 dem internationalen Trend gefolgt sei und das Kapitaleinkommen von privaten Anlegern aus der progressiven Einkommensbesteuerung herausgelöst habe. Seitdem sind private Zinseinkünfte mit einem abgeltenden Steuersatz von konstant 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag belegt (sog. Abgeltungsteuer). Die Abgeltungsteuer sollte der legalen und illegalen Verlagerung von Finanzvermögen deutscher Steuerpflichtiger ins Ausland entgegenwirken.

Im Zuge eines verbesserten Informationsaustauschs in Steuersachen müssten nach Ansicht des Bundesrates Steuerhinterzieher mittlerweile mit einem spürbar höheren Entdeckungs- und Verfolgungsrisiko rechnen. Dies mache es notwendig, die weitere Notwendigkeit der bestehenden Abgeltungsteuer zu überprüfen. Nach Ansicht des Bundesrates kommt eine Rückkehr zur früheren Rechtslage in Betracht. Danach wären Zinseinkünfte wie alle übrigen Einkünfte wieder mit dem persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen zu versteuern.

Was bedeutet das für die Praxis?
Banken, Fondsanbieter und andere Anbieter von Kapitalmarktprodukten sollten die Entwicklung weiter im Auge behalten. Die Besteuerung von Kapitalvermögen mit dem persönlichen Steuersatz könnte viele Kapitalmarktprodukte für private Anleger unattraktiv machen. Anbieter von Kapitalmarktprodukten sollten dies bei der Entwicklung und Vermarktung von Kapitalmarktprodukten in ihre Überlegungen einbeziehen und entsprechend auf die etwaigen Entwicklungen reagieren.



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