Norton Rose Fulbright gewinnt Partnerin im Bankaufsichtsrecht zurück

Global Press release - Business September 2019

Die angesehene Bankaufsichtsrechtlerin Dr. Caroline Herkströter verstärkt die deutsche Praxis von Norton Rose Fulbright. Sie wechselt von der DekaBank als Partnerin in das Frankfurter Büro, wo sie bereits von 2007 bis 2015 als Partnerin in der aufsichtsrechtlichen Praxis tätig war.

Als Leiterin der Rechtsabteilung der DekaBank hat sie in den vergangenen drei Jahren umfassende Erfahrungen in einem der führenden deutschen Finanzinstitute gesammelt. Die DekaBank verwaltet als Assetmanager der Sparkassen-Finanzgruppe Vermögen im Wert von rund 276 Milliarden Euro (Stand Ende 2018) und betreut rund viereinhalb Millionen Depots der Sparkassen-Kunden.

Die deutsche Bank- und Finanzrechtspraxis von Norton Rose Fulbright genießt hohes Ansehen im Bereich der Akquisitions- und Kreditfinanzierung, der Asset- und Projektfinanzierung und der aufsichtsrechtlichen Beratung von Fonds und des Asset Managements.

Dr. Oliver Sutter, Leiter der deutschen Bank- und Finanzrechtspraxis, kommentiert:
„Wir freuen uns sehr, dass Frau Herkströter zu uns zurückkommt. Sie wird unser aufsichtsrechtliches Team nochmals erheblich verstärken und mit ihrer Erfahrung dessen Beratungsspektrum erheblich verbreitern und intensivieren. Ihre Rückkehr ist ein großer Gewinn für unser Banking Team und Norton Rose Fulbright in Deutschland insgesamt.“

Dr. Caroline Herkströter zu ihrem Wechsel:
„Es war eine schöne und intensive Erfahrung für die DekaBank zu arbeiten. Dennoch habe ich gemerkt, dass mir die Tätigkeit und Aufgaben als Anwältin in einer internationalen Großkanzlei fehlen. Der Wechsel zurück zu Norton Rose Fulbright eröffnet mir die Möglichkeit, wieder direkt mit Mandanten zusammenzuarbeiten und bei ihren Transaktionen zu unterstützen.“

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