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Die Kunst des Streitens
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Global | Blog | August 2025
Cheat-Software ist für Spielehersteller seit Langem ein Ärgernis. Doch stellt sie auch eine Urheberrechtsverletzung dar? In einer wegweisenden Entscheidung vom 31. Juli 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Cheat-Tools, die lediglich In-Game-Variablen im RAM manipulieren – ohne den Programmcode zu verändern – nicht gegen das Softwareurheberrecht nach EU-Recht verstoßen.
Das Urteil, das auf ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurückgeht, hat weitreichende Folgen – nicht nur für die Gaming-Branche.
Sony klagte gegen das britische Unternehmen Datel, Anbieter von Cheat-Tools wie Action Replay PSP und Tilt FX. Diese Tools ermöglichten Spielern Vorteile in Spielen wie MotorStorm Arctic Edge – etwa unbegrenzten Turbo oder das Freischalten aller Charaktere. Dabei wurde jedoch nicht der Programmcode verändert, sondern lediglich bestimmte Speicherstellen im RAM manipuliert.
Sony argumentierte, dies stelle eine unzulässige Modifikation gemäß § 69c Nr. 2 UrhG und der EU-Software-Richtlinie 2009/24/EG dar.
Während das LG Hamburg zunächst teilweise zugunsten von Sony entschied, wies das OLG die Klage vollständig ab. Der BGH legte daraufhin zentrale Fragen dem EuGH zur Auslegung vor.
Im Zentrum stand die Frage: Stellt die Veränderung von RAM-Daten während der Programmausführung – ohne Änderung des Quell- oder Objektcodes – eine urheberrechtlich relevante Modifikation dar?
Der EuGH verneinte dies in seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2024:
Der BGH übernahm die Auslegung der Software-Richtlinie durch den EuGH und entschied entsprechend: Keine Urheberrechtsverletzung.
Geklärt ist:
Offen bleibt:
Für Spielehersteller:
Für Entwickler von Cheat-Software:
Für die Softwarebranche insgesamt:
Mit dem Urteil im Fall Sony gegen Datel hat der BGH – geleitet durch die Auslegung des EuGH – erstmals höchstrichterlich klargestellt, dass Cheat-Software, die lediglich RAM-Daten verändert, nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Dies schafft Rechtssicherheit und sendet ein Signal, das über die Gaming-Branche hinaus relevant ist.
Für Publisher ist die Botschaft klar: Wer Cheats verhindern will, muss dies technisch tun – das Urheberrecht allein genügt nicht.
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Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Rechtssache Sony v. Datel (BGH, 31.07.2025 – I ZR 157/21, Action Replay II) (das „Urteil”) klärt eine bislang umstrittene Frage: Wann stellt die Manipulation von RAM-Daten eine urheberrechtsrelevante Bearbeitung von Software dar?
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