Tobias Teichner

Senior Associate
Norton Rose Fulbright LLP

Hamburg
Deutschland
T:+49 (40) 970799181
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Tobias Teichner

Tobias Teichner

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Biography

Dr. Tobias Teichner ist als Senior Associate im Bereich Kartellrecht in unserem Hamburger Büro tätig.

Er berät nationale und internationale Mandanten zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts. Dabei vertritt er Mandanten vor dem Bundeskartellamt, der Europäischen Kommission sowie deutschen und europäischen Gerichten.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Fusions- und Investitionskontrolle. Er hat eine Vielzahl von Transaktionen begleitet und Freigaben durch die zuständigen Kartellbehörden und das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erreicht. Zuletzt beriet er zu einer umfangreichen Transaktion in Bereich Agrargroßhandel, die auf Basis von Abhilfemaßnahmen freigegeben wurde.

Regelmäßig verteidigt er außerdem Mandanten in Kartell- und Missbrauchsverfahren und begleitet sie in langjährigen Kartellschadensersatzverfahren.


Professional experience

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Tobias hat an der Universität Hamburg und der Charles University Prag studiert und an der Bucerius Law School promoviert.

  • Rechtsanwalt (German qualified lawyer) 2018

Fusionskontrolle: „Luftfahrt", „Versicherungen" und „Agrargroßhandel"

Kartellverfahren: „Pflanzenschutzmittel", „Kabel" und „Felgen"

Kartellrechtliche Streitigkeiten: „Schiene" und „Pflanzenschutzmittel"

„Industrieförderung durch Unionspolitik", Bucerius Law School Press, 2018

Die neue Vertikal-GVO: (Neue) strategische Handlungsoptionen für Unternehmen im Bereich vertikaler Vereinbarungen", Newsdienst Compliance 2022  (beck-online)

„Generalanwalt am EuGH de la Tour zur Zulässigkeit von Verbraucherverbandsklagen unter der Verordnung 2016/679", Newsdienst Compliance 2022  (beck-online)

„EuGH zur Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses eines Finanzinvestors im Rahmen von Art. 101 Abs. 1 AEUV", Newsdienst Compliance 2021 (beck-online)

„EuGH zum Begriff und Verhältnis „bezweckter" und „bewirkter" Wettbewerbsbeschränkungen im Rahmen von Art. 101 Abs. 1 AEUV", Newsdienst Compliance 2020 (beck-online)

„EuGH zum Erfordernis der öffentlichen Distanzierung vom Kartell bei der Feststellung der Kartellbeendigung", Newsdienst Compliance 2020 (beck-online)

„Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung aufgrund von Exklusivitätsvereinbarungen eines marktbeherrschenden Unternehmens", Newsdienst Compliance 2020 (beck-online)

„EuGH präzisiert die Maßstäbe der „Benachteiligung" eines Handelspartners „im Wettbewerb" iSv Art. 102 Abs. 2 Buchst. c AEUV durch ein marktbeherrschendes Unternehmen", Newsdienst Compliance 2018 (beck-online)

„Update: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wendet die durch den EuGH im „Coty"-Urteil aufgestellten Grundsätze erstmals an", Newsdienst Compliance 2018 (beck-online)

Studienvereinigung Kartellrecht e. V.

Industrieverband Hamburg e. V.

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