Nils Ostermeier

Associate Norton Rose Fulbright LLP
Nils Ostermeier

Nils Ostermeier

Biography

Nils Ostermeier ist als Rechtsanwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Compliance in unserem Frankfurter Büro tätig.

Nils Ostermeier berät nationale und internationale Unternehmen des Finanz- und des Nichtfinanzsektors in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts, bei Ermittlungen, behördlichen und gerichtlichen Verfahren sowie bei Compliance- und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen.

Ein Fokus seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Banken und Industrieunternehmen zu deutschen und internationalen Regelungen in den Bereichen Finanzsanktionen und Exportkontrolle sowie der Geldwäsche-, Korruptions- und Betrugsprävention. Zudem begleitet Nils Ostermeier Mandanten bei der Ermittlung und Aufarbeitung von Compliance-Verstößen im Rahmen unternehmensinterner Untersuchungen und berät zur Konzeption und Durchführung von Compliance-Risikoanalysen sowie zu compliance-relevanten Fragestellungen im Kontext von M&A-Transaktionen.

Neben seiner Tätigkeit in unserer Kanzlei promoviert Nils Ostermeier zu einem strafprozessualen Thema und ist begleitend am Max-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg i.Br. tätig.

Professional experience

Ausgewählte Mandate

Ausgewählte Mandate

Nils Ostermeier war unter anderem an der Beratung folgender Mandate beteiligt:

Großes deutsches Industrieunternehmen – Beratung im Zusammenhang mit Ermittlungen deutscher Zoll- und Strafverfolgungsbehörden wegen des Vorwurfs von Verstößen gegen Finanzsanktionen und Exportkontrollvorschriften.

Großes internationales Schifffahrtsunternehmen – Beratung im Zusammenhang mit Ermittlungen deutscher Zoll- und Strafverfolgungsbehörden wegen des Vorwurfs von Verstößen gegen EU-Sanktionsvorschriften und Exportkontroll- bzw. Zollvorschriften.

Großer deutscher Automobilhersteller – Beratung im Zusammenhang mit der Compliance-Risikobewertung bezüglich der Geldwäsche- und Sanktionsprävention.

Großes deutsches Industrieunternehmen – Beratung im Zusammenhang mit Selbstanzeigen nach Feststellung früherer Verstöße gegen außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften.

Große deutsche Bank – Beratung zu Fragen der Einhaltung von Finanzsanktionen- und Geldwäschevorschriften im Zusammenhang mit diversen Finanzierungsaktivitäten im In- und Ausland.

Mehrere große internationale Banken und Industrieunternehmen – Beratung zu EU-Sanktions- und Exportkontrollvorschriften (insbesondere in Bezug auf Russland, Belarus und Iran) sowie zu deutschen und europäischen Anti-Boykott-Vorschriften.

Ausbildung

Ausbildung

Nils Ostermeier studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i.Br. und an der School of Business, Economics and Law in Göteborg. Sein Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Stuttgart mit Stationen u.a. bei Norton Rose Fulbright in Frankfurt und Brüssel sowie einer führenden deutschen Sportrechtsboutique.

Neben seiner Tätigkeit in unserer Kanzlei promoviert Nils Ostermeier zu einem strafprozessualen Thema und ist begleitend am Max-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg i.Br. tätig.

Zulassungen

Zulassungen

  • Rechtsanwalt (German qualified lawyer)

Publikationen

Publikationen

Nils Ostermeier publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften und der Wirtschaftspresse, u.a.:

  • Sanktionsrechtliche Dimensionen im (Profi-)Sport: Ausgewählte Compliance-Herausforderungen für Akteure des Sportsektors, CCZ 2025, 15 (co-authored).
  • Verwertbarkeit von Enchrochat-Daten, Anmerkung zu BVerfG, 1.11.2024 – 2 BvR 684/22, CCZ 2025, 30.
  • Der Fußballsektor als Risikofeld für Geldwäsche – Neue geldwäscherechtliche (Compliance-) Pflichten für Akteure des Profifußballs und damit verbundene Herausforderungen, CCZ 2024, 56.
  • Einschränkung des transnationalen ne bis in idem, Anmerkung zu EuGH (Fünfte Kammer), Urteil v. 23.3.2023 – C 365/21, IWRZ 2023, 239.
  • Harmonisierung des EU-Sanktionsstrafrechts – Quo vadis?, ZASA 2023, 125 (co-authored).
  • Strafrechtliche Verurteilung eines Whistleblowers als Verletzung der Meinungsfreiheit gemäß Art. 10 EMRK, Urteilsbesprechung zu EGMR (Große Kammer), Urteil v. 14.2.2023 – 21884/18 (Halet v. Luxembourg), CCZ 2023, 118 (co-authored).

Mitgliedschaften und Aktivitäten

Mitgliedschaften und Aktivitäten

  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
  • Mitglied bei der Association Internationale De Droit Pénal (AIDP)
  • Mitglied beim Deutschen Institut für Compliance e.V. (DICO)

Sprachen

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Insights and news