Die Entscheidung des Gesetzgebers, den Shift of fiduciary Duties nicht ausdrücklich im neuen Restrukturierungsgesetz aufzunehmen, rechtfertigt keine Entspannung bei den handelnden Organen. In diesem Artikel von Dr. Sylwia Maria Bea, Partnerin für Restrukturierung und Insolvenz in unserem Frankfurter Büro, erfahren Sie, warum künftig nur bei strenger Orientierung an professionellen Krisenfrühwarnsystemen eine unternehmerische Entscheidung noch in den Genuss der Business Judgement Rule kommen wird.

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