Mit leichter Verzögerung veröffentlichte die Europäische Kommission am 21.04.2021 den Level II Rechtsakt und deren technische Anhänge für die ersten beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ der 2020 in Kraft getretenen Taxonomieverordnung. Dieser enthält die sogenannten technischen Bewertungskriterien. Sie legen fest, wie eine Wirtschaftsaktivität einen erheblichen Beitrag zu einem Umweltziel leistet und gleichzeitig die anderen Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigt. Das ist Voraussetzung, damit eine Wirtschaftsaktivität als ökologisch nachhaltig im Sinne dieser Verordnung gelten kann.

Eigentlich sah die Verordnung vor, dass der delegierte Rechtsakt bis zum 31. Dezember 2020 veröffentlicht wird. Nachdem die Kommission im November 2020 eine Konsultation veröffentlichte, bat sie im Januar 2021 die Plattform für nachhaltiges Finanzwesen um Empfehlungen zur bestehenden und potentiellen Nutzung der Taxonomie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft. Die Plattform war im Rahmen der Taxonomieverordnung geschaffen worden, um unter anderem die Kommission bei der Erstellung dieser Bewertungskriterien zu unterstützen. Sie sollte sechs übergeordnete Fragen klären, beispielsweise wie die Taxonomie Übergangsaktivitäten finanzieren kann, ohne sogenanntes Greenwashing zu ermöglichen. Die Plattform beantwortete die Fragen der Kommission mit einem Bericht im März 2021.

Der delegierte Rechtsakt wurde von der Kommission veröffentlicht und muss lediglich noch formal in allen offiziellen Sprachen der EU angenommen werden. Er soll ab dem 1. Januar 2022 zur Anwendung kommen. Für die weiteren vier Umweltziele der Taxonomieverordnung soll Ende 2021 ein weiterer delegierter Rechtsakt verabschiedet werden.

Die Taxonomieverordnung ist ein wichtiger Meilenstein im Sustainable Finance Rahmen der EU und wurde bereits 2018 im Aktionsplan der Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums angekündigt. Sie soll dazu beitragen, Kapitalflüsse in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten umzulenken und auch als Grundlage für das geplante EU Ecolabel für Finanzprodukte und den EU Standard für grüne Anleihen verwendet werden. Schon seit Beginn der Verhandlungen wird über die Klassifikation von Atomkraft und Erdgas als ökologisch nachhaltig diskutiert. Nun soll die Entscheidung über Erdgas, Atomkraft sowie weitere Übergangsaktivitäten erst später erfolgen, um eine weitere politische Diskussion zu ermöglichen. Durch den jetzt veröffentlichten Entwurf werden die weniger kontroversen Aspekte der Taxonomie vorangebracht.



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