Norton Rose Fulbright verhilft DrSlym Vital zum Erfolg vor EPA-Beschwerdekammer

Deutschland Press release 10. Oktober 2019

Norton Rose Fulbright ist gemeinsam mit den Patentanwälten von Isenbruck Bösl Hörschler erfolgreich für ihre Mandantin DrSlym Vital gegen die Erteilung eines Europäischen Patents (Streitpatent) vorgegangen. Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Diätprodukt der DrSlym Vital, dessen Vertrieb der Wettbewerber Dr. Lück auf Basis des Streitpatents durch einstweilige Verfügung des Landgerichts München unterbunden hatte. Gegenstand des Streitpatents war eine zweite medizinische Verwendung des Stoffes Glycerin.

Die Kanzleien waren mit ihrem Einspruch auch im Beschwerdeverfahren erfolgreich. Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) wies einen Hauptantrag und 23 Hilfsanträge des Patentinhabers Dr. Lück zurück. Dies führte zur Zurückweisung der Beschwerde des Patentinhabers, womit der erstinstanzliche Widerruf des Klagepatents durch Entscheidung der Einspruchsabteilung des EPA bestätigt wurde. Der Widerruf des Streitpatents entzieht sowohl der einstweiligen Verfügung als auch der anhängigen Verletzungsklage vor dem Landgericht München ihre Grundlage.

Dr. Lück beanspruchte, die Verwendung von Glycerin zur Behandlung von fastenbedingten Nebenwirkungen (wie Hunger und Schwindel) bei kurz- sowie langfristigem Fasten erfunden zu haben. Das Glycerin soll die fastende Person beim Halten der Diät unterstützen. Das EPA hingegen hielt die Lehre der angeblichen Erfindung nicht für neu gegenüber dem Stand der Technik.

Hauptgrund für die Widerrufsentscheidung war, dass ein Absinken des Blutzuckerspiegels bei fastenden Personen, was starken Hunger verursacht, aus Sicht der Einspruchsabteilung und der Beschwerdekammer keine Krankheit ist, die durch Verabreichung von Glycerin behandelt wird. Dr. Lück konnte daher nicht das Format einer zweiten medizinischen Verwendung für sein Streitpatent beanspruchen, da dieses die Behandlung von Krankheiten voraussetzt. Das Anspruchsformat der zweiten medizinischen Verwendung war jedoch Voraussetzung für die Neuheit des Streitpatents.

Das Verfahren wurde von dem Münchner Partner Clemens Rübel zusammen mit Associate Maximilian Schmitz bearbeitet. Clemens Rübel kommentierte das Verfahren wie folgt:

„Das war ein intensiver Patentstreit, dessen Gewinn für unsere Mandantin ein großer Erfolg ist. DrSlym Vital hat nun die Möglichkeit, ihr Geschäft ohne die Gefahr eines patentrechtlichen Verkaufsverbots aufzuziehen, während der Patentinhaber mit Schadensersatzforderungen wegen vorzeitiger Vollstreckung der einstweiligen Verfügung konfrontiert werden könnte.“

Norton Rose Fulbright arbeitete mit den Patentanwälten Dr. Fritz Lahrtz und Dr. Stephanie Nottrott von der Patentanwaltskanzlei Isenbruck Bösl Hörschler zusammen.

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