Publikation
Die Kunst des Streitens
Mit unserem Newsletter möchten wir Ihnen praktische Hinweise und prägnante Analysen der wichtigsten Rechtsprechung und jüngsten Entwicklungen im Bereich der Streitbeilegung an die Hand geben.
Publikation | Dezember 2017
Der Countdown läuft: Nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch bei der Rechtsanwaltskammer eingetragene Syndikusrechtsanwälte und auch eingetragene europäische Rechtsanwälte sind ab dem 01.01.2018 verpflichtet, das besondere elektronische Anwaltspostfach („beA“) zu nutzen. Diese in wenigen Tagen in Kraft tretende passive Nutzungspflicht bedeutet, dass alle Rechtsanwälte, einschließlich der Syndikusrechtsanwälte, verpflichtet sind, Zustellungen und sonstige Nachrichten, die in ihrem Postfach eingehen, zur Kenntnis zu nehmen. Dies ist nicht nur für die einzelnen Personen, sondern auch für die betroffenen Unternehmen von Relevanz. Wer sich nicht vorbereitet, dem drohen Fallstricke.
Wir haben für Sie ein Team von erfahrenen Anwälten zusammengestellt, das sich intensiv mit dem beA und seinen Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in Unternehmen befasst hat und Sie bei der Implementierung der nun erforderlich werdenden Prozesse aktiv begleiten kann.
Insbesondere unterstützen wir Sie gerne bei folgenden Themen:
Sprechen Sie uns gerne an! Wir helfen Ihnen, drohende Fallstricke zu vermeiden und gut vorbereitet mit dem beA in die Zukunft der elektronischen Rechtskommunikation zu starten.
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Mit unserem Newsletter möchten wir Ihnen praktische Hinweise und prägnante Analysen der wichtigsten Rechtsprechung und jüngsten Entwicklungen im Bereich der Streitbeilegung an die Hand geben.
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Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 haben westliche Staaten umfassende Sanktionen gegen Russland verhängt, wobei die EU ihr Sanktionsregime konsequent fortsetzt.
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Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Rechtssache Sony v. Datel (BGH, 31.07.2025 – I ZR 157/21, Action Replay II) (das „Urteil”) klärt eine bislang umstrittene Frage: Wann stellt die Manipulation von RAM-Daten eine urheberrechtsrelevante Bearbeitung von Software dar?
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