Gründung der ersten islamischen Bank in der Eurozone in Frankfurt

Publikation Februar 2016

Im Juli 2015 öffnete die erste Filiale einer islamischen Bank in der Eurozone in Frankfurt ihre Pforten. Die KT Bank AG ist eine Tochter der Kuveyt Türk Bank, einer türkischen Bank mit dem Mehrheitsgesellschafter Kuwait Finance House. Norton Rose Fulbright hat die KT Bank und ihre Gesellschafter über die letzten Jahre bei der Bankgründung, dem Erlaubnisverfahren und der Produktentwicklung rechtlich beraten. Bank und Berater leisteten dabei viel Pionierarbeit auf bis dato in Deutschland unbekanntem Terrain.

Eine neue Bank in Frankfurt

Die Gründung einer neuen Bank ist auch in der Bankenmetropole Frankfurt nicht alltäglich. Vor allem gilt dies für Institute mit neuartigen Geschäftskonzepten wie dem islamischen Finanzierungsgeschäft der KT Bank AG, das nicht nur den Vorgaben des deutschen Kreditwesengesetzes entsprechen muss, sondern auch den Grundsätzen der islamischen Werteordnung. Das bedeutet unter anderem, dass es der Bank verwehrt ist, Zinsen zu nehmen oder zu gewähren. Erträge für ihre Kunden und Aktionäre erwirtschaftet die Bank mit anderen, enger an realwirtschaftlichen Prinzipien orientierten Methoden.

Regulatorische, rechtliche und steuerliche Herausforderungen

Die Aufsichtsbehörden erteilen Banklizenzen nur nach sehr detaillierter Prüfung. Dabei ist eine Vielzahl europäischer und nationaler Rechtsnormen zu beachten. Besonders komplex wird die Prüfung, wenn ein Geschäftsmodell mit bis dato in Deutschland unbekannten Dienstleistungen und Produkten mit den Vorschriften des Bankaufsichtsrechts in Einklang zu bringen ist.

Bei der Ausgestaltung der Produkte der KT Bank AG stellten sich zunächst so fundamentale Fragen wie: Stellt ein wie ein Streckenkauf strukturiertes zinsfreies islamisches Darlehen überhaupt ein aufsichtspflichtiges Kreditgeschäft dar? (In der Regel, ja). Und was sind die Voraussetzungen dafür? An diese Qualifizierung knüpften sich weitere aufsichts- und verbraucherschutzrechtliche sowie steuerliche Fragen, die für die Aufsichts- oder Steuerbehörden, aber auch für am Verfahren beteiligte Verbände (beispielsweise den Bundesverband deutscher Banken) von Bedeutung waren und umfängliche Abstimmungen erforderlich machten.

Neben den Dienstleistungen und Produkten wurden im Falle der KT Bank AG auch die besonderen Strukturen der Bank überprüft: Islamische Banken haben grundsätzlich einen Ethikrat, d.h. ein aus Islam-Gelehrten mit Finanzverständnis bestehendes Gremium, das nach den Standards des Islamic Banking eigentlich das letzte Wort bei allen Entscheidungen der Bank haben soll. In Europa müssen jedoch grundsätzlich die Geschäftsleiter einer Bank die finale Entscheidungskompetenz besitzen. Im Falle der KT Bank AG wurde deshalb in der Satzung ausdrücklich festgeschrieben, dass der Ethikrat bei wichtigen Geschäftsentscheidungen zwar angehört werden soll, die Entscheidungen aber final allein vom Vorstand getroffen werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilte der KT Bank AG nach zweieinhalbjähriger Prüfung im März 2015 eine umfassende Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften. Diese Vollbanklizenz ermöglicht es dem Finanzinstitut unter anderem, Einlagen entgegenzunehmen, Kredite zu gewähren und Wertpapierdienstleistungen zu erbringen – jeweils nach den Grundsätzen des Islamic Finance.

Ergebnis und Ausblick

Die Erteilung der Vollbanklizenz an die KT Bank AG zeigt, dass Deutschland ein aktiver und für Innovationen offener Finanzstandort ist. Nach der Eröffnung der ersten Filiale in Frankfurt im Juli 2015, erwartet die KT Bank bis Ende 2017 einen Kundenstamm von ca. 20.000 Geschäfts- und Privatkunden. So füllt sich eine in Deutschland bisher einzigartige rechtliche Struktur mit Leben.



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