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NRF & Innovation: KI und Legal Tech im Arbeitsrecht
Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) bietet Potenziale und Chancen, aber auch regulatorische und praktische Herausforderungen.
Deutschland | Publikation | Juli 2025
Die Koalitionsparteien „stehen zum gesetzlichen Mindestlohn“. Wie erwartet soll der Mindestlohn auch weiterhin von einer unabhängigen Mindestlohnkommission festgelegt werden. Diese soll sich im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Kürzlich haben sich die Koalitionspartner darauf geeinigt, den Mindestlohn auf 13,90 € pro Stunde im Jahr 2026 und auf 14,60 € pro Stunde im Jahr 2027 festzulegen.
Die Koalition setzt sich für eine stärkere Tarifbindung ein und plant die Einführung eines Bundestariftreuegesetzes. Öffentliche Aufträge ab 50.000 € sollen künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten gemäß einem repräsentativen Tarifvertrag der Branche entlohnen. Für Start-ups mit innovativen Leistungen gilt eine Grenze von 100.000 € in den ersten vier Jahren nach Gründung. Das Gesetz soll Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen auf ein absolutes Minimum reduzieren. Die genaue Umsetzung bleibt jedoch abzuwarten, da der Koalitionsvertrag höhere Auftragswerte als frühere Entwürfe vorsieht.
Die Koalitionspartner streben eine Anpassung der Arbeitszeitregelungen im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie an. Dabei soll eine wöchentliche statt der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden. Zunächst ist ein Dialog mit den Sozialpartnern geplant, bevor mögliche gesetzliche Änderungen vorgenommen werden. Das Arbeitszeitgesetz wurde bislang nicht entsprechend modifiziert. Zudem sieht der Koalitionsvertrag vor, die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung möglichst unbürokratisch zu gestalten und dabei pragmatische Übergangsregelungen für kleine und mittlere Unternehmen zu berücksichtigen.
Die Koalitionspartner planen steuerliche Anreize zur Förderung von Mehrarbeit. Zuschläge für Überstunden sollen steuerfrei sein, wenn sie über die tarifliche Vollzeit hinausgehen. Der Maßstab für Vollzeitarbeit bei tariflich festgelegter Wochenarbeitszeit liegt dabei bei mindestens 34 Stunden und bei nicht tariflich festgelegten Arbeitszeiten bei 40 Stunden. Teilzeitbeschäftigte können durch steuerlich begünstigte Prämien motiviert werden, ihre Arbeitszeit auszuweiten. Auch nach dem Rentenalter soll Weiterarbeit attraktiv bleiben: Wer freiwillig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei verdienen. Zudem soll die Mitgliedschaft in Gewerkschaften durch Steuervergünstigungen gefördert werden.
Die Digitalisierung soll die betriebliche Mitbestimmung erleichtern, indem Online-Betriebsratssitzungen, -versammlungen und -wahlen gesetzlich ermöglicht werden. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) soll dafür entsprechend angepasst werden. Zudem soll Gewerkschaften ein digitales Zugangsrecht zu Betrieben eingeräumt werden, das bisher nicht konkret geregelt war. Viele dieser Maßnahmen bauen auf früheren Ansätzen auf, die während der Corona-Pandemie temporär erlaubt waren.
Der Koalitionsvertrag sieht eine Vereinfachung der Einwanderung für ausländische Fachkräfte durch weniger Bürokratie und digitale Prozesse vor. Eine zentrale „Work-and-stay-Agentur“ soll als digitale Plattform dienen, die alle Verfahren bündelt und die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beschleunigt. Diese Agentur wird als zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte fungieren und die Erwerbsmigration eng mit den Strukturen der Bundesländer verknüpfen. Ziel ist es, Anerkennungsverfahren innerhalb von acht Wochen abzuschließen. Durch diese Maßnahmen soll die Fachkräftezuwanderung effizienter und schneller gestaltet werden.
Für Arbeitgeber dürfte außerdem von Interesse sein, dass die Koalitionspartner das staatlich finanzierte Elterngeld weiterentwickeln wollen, insbesondere durch eine Erhöhung der Mindest- und Höchstbeträge, eine Anhebung der Erwerbsgrenze und eine „Ende-zu-Ende-Digitalisierung“. Praktisch könnte dies dazu führen, dass mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit der Elternzeit in Anspruch nehmen.
In Sachen Digitalisierung nehmen sich die zuletzt Koalitionspartner außerdem den Abbau von Schriftformerfordernissen vor. Genannt wird ausdrücklich das Schriftformerfordernis bei Befristungen.
Deutschland plant die Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden. Eine Kommission soll bis Ende 2025 Vorschläge erarbeiten, damit die Richtlinie fristgerecht bis Juni 2026 in nationales Recht überführt werden kann. Zudem wurde das Ziel vereinbart, bis 2030 gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu verwirklichen.
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Der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) bietet Potenziale und Chancen, aber auch regulatorische und praktische Herausforderungen.
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