Die Lockerungen nach dem COVID-19-bedingten Lockdown sind in eine weitere Phase eingetreten. Die Bundesländer setzen nunmehr – wiederum in unterschiedlichem Umfang und unterschiedlicher Geschwindigkeit – weitere Lockerungen um, die insbesondere die Gastronomie und in einzelnen Bundesländern auch bereits die Hotellerie betreffen.

Über den Button stellen wir Ihnen den aktuellen Stand dar, den wir weiter ergänzen werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass dort, wo kommunale Strukturen gegeben sind, nicht jede einzelne Regelung eines Landkreises oder einer Kreisfreien Stadt abgebildet werden kann. Dies gilt auch dann, wenn wegen einer Überschreitung des Grenzwertes für Neuansteckungen einzelne Landkreises oder einer Kreisfreie Städte keine Lockerungen vorgenommen bzw. bereits bestehende Lockerungen zurückgenommen haben.



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