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Die Kunst des Streitens
Mit unserem Newsletter möchten wir Ihnen praktische Hinweise und prägnante Analysen der wichtigsten Rechtsprechung und jüngsten Entwicklungen im Bereich der Streitbeilegung an die Hand geben.
Joint Ventures treten in den verschiedensten Formen auf und werden aus vielen unterschiedlichen strategischen Gründen eingegangen, z.B. um finanzielle Ressourcen oder Know-how zu bündeln. Joint Ventures sind seit jeher ein bewährtes und anerkanntes Instrument zur Risikoteilung, dienen häufig dem Erstzugang zu ausländischen Märkten, befördern die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und ermöglichen die Generierung von Größenvorteilen in bestimmten Industriezweigen.
Joint Ventures können aus der Notwendigkeit heraus gebildet werden oder aber auch Zusammenschlüsse von Unternehmen mit sich gegenseitig ergänzenden Fähigkeiten abbilden. Auch wenn dies in bestimmten Industriezweigen und Jurisdiktionen schon immer der Fall war, wächst durch zunehmend restriktivere Investitionsbeschränkungen vielerorts die Notwendigkeit, Joint Ventures einzugehen.
Auf unserem Joint Ventures Hub finden Sie unsere internationale Expertise, insbesondere in den folgenden Bereichen:
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Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 haben westliche Staaten umfassende Sanktionen gegen Russland verhängt, wobei die EU ihr Sanktionsregime konsequent fortsetzt.
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Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Rechtssache Sony v. Datel (BGH, 31.07.2025 – I ZR 157/21, Action Replay II) (das „Urteil”) klärt eine bislang umstrittene Frage: Wann stellt die Manipulation von RAM-Daten eine urheberrechtsrelevante Bearbeitung von Software dar?
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